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Erweiterung des Erwerbsersatzes für indirekt betroffene Selbstständige

Der Bundesrat hat den Anspruch auf Erwerbsersatz ausgeweitet. Unter gewissen Voraussetzungen haben nun auch Selbstständige Zugang, die zwar arbeiten können, aber keine Kunden mehr haben – u.a. Berater, Alternativmediziner etc.

Anspruch auf die beschlossene Entschädigung haben Personen, deren AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10'000 Franken, aber 90'000 Franken nicht übersteigt. Die Entschädigung ist, wie die bereits bestehende Corona-Erwerbsausfallentschädigung, auf 196 Franken pro Tag oder 5880 Franken pro Monat begrenzt.

Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem ersten Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17. März 2020, und endet nach zwei Monaten, spätestens aber mit der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.Details zu diesem Thema entnehmen Sie der Medienmitteilung des Bundes