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Lockerungen der COVID-19 Massnahmen

Ab dem 27. April 2020 dürfen Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen wie zum Beispiel Massagestudios oder Physiotherapienwieder öffnen.

Voraussetzung: Im Grundsatz gilt keine Maskenpflicht.Wichtig ist aber, dass die Distanz- und Hygienemassnahmen eingehalten werden. So lauten die Empfehlungen vom Bundesrat (16. April 2020).

Voraussichtlich dürfen Läden und Geschäfte sowie die obligatorischen Schulen abdem 11. Mai 2020wieder öffnen. Den Entscheid dazu fällt der Bundesrat am 29. April. Die Restaurants und Bars dagegen bleiben möglicherweise noch für einen weiteren Monat geschlossen.

Voraussichtliche Öffnung der Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Unterhaltungs- und Freitzeitbetriebe ist derzeit auf den 8. Juni 2020 geplant.