Fortbildungsnachweise (EMR, ASCA etc): was gibt es hier zu beachten?
Wegen des Ausfalls von Kursen, können viele Therapeuten wahrscheinlich nicht genug Fortbildungsstunden nachweisen. Dadurch können die Registrierungsbedingungen (bei EMR, ASCA & Co.) nicht erfüllt werden. Dazu haben wir folgende Information für Sie:
Die Registrierstellen werden kulant sein und die aktuelle Situation angemessen berücksichtigen
Informationen zur Fort- und Weiterbildungskontrolle vom EMR
Wurden Ihre geplanten Fort- und Weiterbildungskurse aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder konnten/können Sie nicht daran teilnehmen?
Dann reichen Sie uns bitte − zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erneuerung des EMR-Qualitätslabels und den vorhandenen Kursbelegen − eine Anmelde- oder Absagebestätigung ein. Sollten Sie nicht im Besitz dieser Dokumente sein, bitten wir Sie um einen schriftlichen Vermerk zu den Umständen. Verwenden Sie dafür den Platz auf Seite C im Antrag auf Erneuerung.
Das EMR wird die aktuelle Situation angemessen berücksichtigen, damit für Sie als Therapeutin oder Therapeut aufgrund der Corona-Pandemie keine Nachteile bezüglich Ihrer EMR-Registrierung entstehen.
(Stand: 25. März 2020)