Sanasearch Hilfe-Center

Können Therapien auf Distanz über die Krankenkasse abgerechnet werden?

Grundsätzlich raten wir dazu, dieses Thema individuell mit dem Berufsverband zu klären und geben keine Auskünfte zu Abrechnungen bei den Kassen. Wir teilen aber sehr gerne alle Informationen mit unseren Therapeuten, die uns diesbezüglich aus offiziellen Kreisen zur Verfügung stehen.

Beispiel 1: Auskunft vom FSP über die Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen bei Therapien auf Distanz

Gerne teilen wir mit Ihnen, was beispielsweise der FSP Verband seinen Mitgliedern kommuniziert (Stand: 20. März 2020):

Abrechnung über die Grundversicherung (delegierte Psychotherapie):

Es können im Prinzip pro sechs Monate nur 240 Minuten Online-Sitzungen über die Tarifziffer 02.0250 (telefonische Konsultationen) abgerechnet werden. Der delegierende Arzt kann beim Vertrauensarzt der Krankenkasse beantragen, dass weitere Online-Sitzungen durchgeführt werden dürfen, die die 240 Minuten pro sechs Monate übersteigen. Abgerechnet wird dann mit der Tarifziffer 02.0210 (Gesprächstherapie). Die FSP ist mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Gespräch, um diese Regelung wenigstens vorübergehend anzupassen. Wir setzen uns dafür ein, dass Online-Sitzungen gleich wie Konsultationen in der Praxis behandelt werden (Brief ans BAG als PDF). Auch der Psychiatrie-Verband FMPP hat eine entsprechende Anfrage ans BAG gemacht.

Zusatzversicherungen:

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Fragen rund um die Abrechnung von Psychotherapiesitzungen bei der Zusatzversicherung regelt. Daher kann jede Krankenkasse selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang sie Online-Sitzungen vergüten will. Daher muss sich der Patient oder die Patientin direkt bei seiner Zusatzversicherung nach der Vergütung von Online-Sitzungen erkundigen. Es scheint aber, dass die Krankenkassen aufgrund der gegenwärtigen Situation bereit sind, Kulanz walten zu lassen.


Beispiel 2: Auskunft der Krankenkassen Visana über die Abrechnung von komplementärtherapeutischen Leistungen bei Therapien auf Distanz

Gerne teilen wir mit Ihnen, welche Auskunft die Kasse Visana einem unserer Mitglieder mitgeteilt hat. (Stand: 24. März 2020):

Bei unserem Produkt Komplementär (mit vergleichsweise tiefen Prämien) haben wir eine Leistungspflicht für Fernbehandlungen explizit ausgeschlossen. Zudem wäre auch die Frage der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit – als weitere Voraussetzung für unsere Leistungspflicht – in Frage zu stellen. Aus genannten Gründen ist eine Kostenübernahme leider auch in der derzeitigen Situation nicht möglich.

Am 25. März hat uns die Meldung erreicht, dass die Kassen Assura, Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, ÖKK, SWICA und Sympany einen Teil von komplementärtherapeutischen Leistungen übernehmen: Merkblatt

Sollten auch Sie von Ihrer Krankenkasse eine Rückmeldung zur Abrechnung und Erstattung von Leistungen erhalten haben, teilen Sie uns dies gerne mit, unter support@sanasearch.ch.