Zusatzversicherung, lohnt sich das?

Die Mehrheit der Versicherten haben eine Zusatzversicherung bei ihrer Krankenkasse. Diese kann sich vor allem im Bereich Alternativ- und Komplementärmedizin auszahlen. Warum genau erfahren Sie in diesem Artikel.

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Zusatzversicherung bei der Krankenkasse

Die Gesundheitsvorsorge wird in der Schweiz gross geschrieben. Mehr als 80 Prozent der Versicherten ergänzen die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung mit privaten Zusätzen. Haben auch Sie bereits eine Zusatzversicherung abgeschlossen oder denken darüber nach? Oftmals ergeben sich durch den erweiterten Versicherungsschutz nützliche Kostenersparnisse. So können Sie möglicherweise die Ausgaben medizinischer Leistungen wie alternativer oder komplementärmedizinischer Behandlungen oder der Psychotherapie zu grossen Teilen über die Zusatzversicherung abrechnen. Erfahren Sie mehr darüber, was eine Zusatzversicherung bedeutet und was sie Ihnen ermöglicht.

 

Grund- und Zusatzversicherung: was ist der Unterschied?

Wer gesetzlich versichert ist kann im Falle einer Krankheit mit einer soliden Gesundheitsbetreuung über die Grundversorgung rechnen. Wer darüber hinaus mehr Leistung für seine Gesundheit wünscht, kann eine Zusatzversicherung abschliessen. Diese wird auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt: Es kommt darauf an wie alt und aktiv Sie sind, ob Sie nur sich oder Ihre gesamte Familie zusätzlich versichern wollen und vieles mehr. Sie bezahlen für die Zusatzversicherung meist einen Betrag, der in der Regel viel tiefer ist als die Grundversicherung und wählen genau die Leistungen aus, welche Sie benötigen. Das macht eine Zusatzversicherung für Viele so attraktiv.

 

 

Beispielrechnung 1:

Bei einer ambulanten Behandlung mit zum Beispiel der Osteopathie, Kinesiologie, Naturheilkunde, Homöopathie und anderen alternativen oder komplementärmedizinischen Methoden, erhalten Sie von der Krankenkasse bei abgeschlossener Zusatzversicherung 80% der Kosten für Heilmittel und Therapiemethoden zurück. Meist muss dafür die medizinische Notwendigkeit ausgewiesen sein.

Beispielrechnung 2:

Bei stationären Behandlungen erhalten Sie bei abgeschlossener Zusatzversicherung sogar 100% der Kosten bis zu 5000 Franken pro Kalenderjahr für Heilmittel und Therapiemethoden der Alternativ- und Komplementärmedizin zurück.

Welche Zusatzleistungen in welcher Höhe letztlich erstattet werden hängt immer von der jeweiligen Krankenkasse ab, bei der Sie Ihre Police abgeschlossen haben. Um aus der Vielfalt an Angeboten eine, Ihren Wünschen entsprechende Zusatzversicherung zu finden, empfiehlt sich ein individueller Krankenkassen-Vergleich.

Neben den ambulanten Zusatzversicherungen kann weiterhin eine Spitalzusatzversicherung abgeschlossen werden. Mit einer Spitalzusatzversicherung sichern Sie sich gegen die Mehrkosten stationärer Behandlungen ab. Das kann zum Beispiel wichtig sein, weil gewisse Spitäler spezialisiert sind und Sie für gewisse medizinische Eingriffe in ein anderes Kanton fahren müssen. Die Kosten für ein weit entferntes Spital trägt die Grundversicherung in der Regel nicht, nur die Spitalzusatzversicherung.

 

Achtung: Antrag auf Zusatzversicherung kann von der Krankenkasse abgelehnt werden

Während die Grundversicherung für alle Wohnhaften in der Schweiz obligatorisch gilt und die gesetzliche Krankenkasse ebenso verpflichtet ist Sie als Mitglied aufzunehmen, kann die Zusatzversicherung auf freiwilliger Basis vom Bürger abgeschlossen werden. Anders herum gilt gleiches: Sollten Sie eine Zusatzversicherung abschliessen wollen ist es möglich das Ihre Krankenkasse den Antrag dafür ablehnt, da sie zu keiner Aufnahme verpflichtet ist. Wer also beispielsweise in einem schlechten Gesundheitszustand ist und für die Krankenkasse ein Risiko darstellt, kann bei zu später Antragstellung möglicherweise nicht mehr von den Kostenersparnissen einer Zusatzversicherung profitieren.

 

Vertragsgerecht kündigen: Zusatzversicherung ist nicht mit der Grundversicherung gleichzusetzen

Weiterhin gilt zu beachten das sich eine Zusatzversicherung wie eine eigenständige Versicherung verhält. Das wird spätestens deutlich, wenn es um dessen Kündigung geht. Während die Frist für Ihre Grundversicherung gesetzlich verordnet ist, richtet sich die Kündigung der Zusatzversicherung nach den unterschriebenen Versicherungsbedingungen. Die meisten Zusatzversicherungen haben meist eine Mindestlaufzeit. In den meisten Verträgen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist per Ende Jahr. Daher sollte die Kündigung bis spätestens September bei der Kasse eingegangen sein. Die Grund- und die Zusatzversicherung müssen nicht bei derselben Krankenkasse abgeschlossen werden. Gegebenfalls können jedoch Kosten eingespart werden, wenn Sie sich für ein „Kombipaket“ bei der gleichen Krankenkasse entscheiden.


Tipp: Sie möchten Ihre Zusatzversicherung wechseln? Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst dann, wenn von der neuen Krankenkasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung vorliegt. Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag ausserdem immer wahrheitsgemäss.  Denn die Krankenkassen haben das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrags unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.


 

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Alternativ- und Komplementärmedizin: Warum lohnt es sich, eine Zusatzversicherung abzuschliessen?

Mit Zusatzversicherungen können Sie die Leistungen der Grundversicherung nach Ihren Wünschen ergänzen und wichtige Deckungslücken schliessen. Zusatzversicherungen ergänzen die obligatorische Grundversicherung also genau dort, wo diese keine oder nur ungenügende Leistungen erbringt. Die Zusatzversicherung für die Alternativ- und Komplementärmedizin übernimmt zum Beispiel die Kosten für verschiedene Therapien, die von der Grundversicherung nicht abgedeckt werden. Denn obwohl nach einem Volksentscheid alternative Behandlungsmethoden in der Schweiz seit 2017 dauerhaft gleichgestellt sind, gibt es bedeutende Einschränkungen bei der Kostenübernahme. Von der grossen Vielfalt alternativer und komplementärmedizinischer Behandlungen wird derzeit nur ein Bruchteil an Therapien von der Grundversorgung erstattet.


Dazu zählen lediglich:

- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) inkl. Akupunktur

- Anthroposophische Medizin

- Phytotherapie

- Homöopathie


Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen aber auch nur dann, wenn sie von einem Arzt mit schulmedizinischer Ausbildung durchgeführt werden. Ein Therapeut mit eidgenössisch anerkannten Diplom reicht also für die Kostenübernahme als Abschluss nicht aus. Nach einer Erhebung der Föderation Alternativmedizin Schweiz verfügen gerade einmal 1‘000 Ärzte in der Schweiz über solch eine Zusatzausbildung im Bereich der Komplementärmedizin. Bei dieser geringen Anzahl muss der Patient nicht selten in andere Kantone fahren, weshalb er vor einem neuen Problem stehen könnte: Nicht jede Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Therapie, sollte diese in einem anderen Kanton vorgenommen werden.

Wer also das ganze Spektrum alternativer und komplementärmedizinischer Behandlungen nutzen und sich in die Hände eines Therapeuten des Vertrauens begeben möchte, kommt mit der Grundversicherung nicht weit. Alternative Diagnose- und Behandlungsmethoden können ohne Einschränkung meist nur genutzt werden, sollte eine Zusatzversicherung abgeschlossen sein. In jedem Fall ist die Auswahl an Therapiemethoden deutlich grösser als bei der Grundversicherung. Denn häufig werden Methoden, die mit dem Gütesiegel des Erfahrungsmedizinischen Registers (EMR) ausgezeichnet sind, von der Zusatzversicherung anerkannt – und dazu zählen über 100 verschiedene ganzheitliche Ansätze.


Zu den bekanntesten Therapien aus dem EMR zählen:


 

Zusatzversicherung für Psychotherapie: mehr Entscheidungsfreiheit für den Versicherten

Ob die Kosten für eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen werden ist ebenfalls von vielen Faktoren abhängig. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie zum einen nur dann, wenn beim Patienten eine psychische oder psychosomatische Erkrankung festgestellt wird. Das bedeutet, die Behandlungskosten für Therapien im Bereich Selbstentfaltung oder Persönlichkeitsentwicklung werden von der Krankenkasse nicht übernommen.

Ausserdem werden die Kosten nur dann übernommen, sollte der Patient bei einem Therapeuten in Behandlung sein, der die Psychotherapie unter Aufsicht eines Arztes durchführt oder Psychiater ist. Das heisst, die Psychotherapie muss von einem delegierten Psychotherapeuten oder einem Therapeuten mit Medizinstudium (=Psychiater) ausgehen. Medikamente verschreiben darf hingegen nur der Psychiater.

In der Grundversicherung wird nicht zuletzt abzüglich Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) abgerechnet. Wenn Sie eine Franchise von beispielsweise CHF 1‘500.- gewählt haben, würde diese zuerst ausgeschöpft werden bevor die Grundversicherung die Kosten der Behandlung bezahlt.

 


Tipp: Bei all diesen Einschränkungen empfiehlt sich also in jedem Fall, die Kostenübernahme vor dem Therapiebeginn mit der Versicherung und dem Therapeuten zu klären.


 

Wer eine ärztliche Psychotherapie über die Grundversicherung durchführt, kann von 40 Sitzungen Kostenübernahme profitieren. Sind mehr Stunden erforderlich, muss der behandelnde Arzt einen Antrag bei der Krankenkasse stellen.

Die enormen Einschränkungen im Bereich Psychotherapie erschweren die Therapiesuche vieler Patienten ungemein. Daher entschliessen sich Viele dazu eine Zusatzversicherung abzuschliessen, bei der die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen gut abgedeckt wird. Die Zusatzversicherung für Psychotherapie übernimmt einen Teil der Kosten (z.B. 60 Prozent bis CHF 1‘000.-) auch, wenn die Psychotherapie von einem anerkannten Psychologen durchgeführt wird. Dafür muss die Therapie aber weiterhin ärztlich verordnet sein. Die Auswahl passender Therapeuten in der Nähe ist dafür aber deutlich grösser. Gerade im Bereichen wie der Psychologie sollte die menschliche Beziehung zwischen Klient und Therapeut miteinander harmonieren.

 

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Zusatzversicherungen können sich auszahlen

Zusatzversicherungen sind für gesetzlich Versicherte eine praktische Möglichkeit, etwaige Lücken in ihrer Gesundheitsversorgung zu schliessen. In der Fülle an Angeboten lohnt es sich in jedem Fall, Krankenkassen miteinander zu vergleichen und die Zusatzversicherung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zuzuschneiden. Sie möchten homöopathische Mittel anwenden oder ergänzend zur Schulmedizin alternative Behandlungen ausprobieren? Dann achten Sie darauf, dass die Zusatzversicherung einen Grossteil der Kosten für alternative und komplementärmedizinische Therapien oder Medikamente übernimmt. Haben Sie bereits eine solche Police mit Ihrer Versicherung abgeschlossen? Dann lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte: Anerkannte Therapien lassen sich meist über die Zusatzversicherung abrechnen.

 

 

 

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